EMV Richtlinie EMV Richtlinie EMV Richtlinie

EMV Richtlinie

Alle elektrischen und elektronischen Geräte unterliegen den Forderungen der
EMV - Richtlinie oder des EMV - Gesetzes in Deutschland.

Damit sind auch alle Rettungszeichenleuchten betroffen. Sollten die Leuchten keine Elektronik enthalten (z.B. Glühlampen mit konventionellem 50 Hz Trafo), ist keine Prüfung notwendig. Umgekehrt gilt, dass Geräte mit Elektronik die Anforderungen an die Störaussendung der anzuwendenen Norm DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1): 2009 -11 erfüllen müssen. Geräte die diese Grenzwerte nicht einhalten, können den Funkverkehr oder den Rundfunkempfang stören. Teilweise tritt die hohe Emission auch nur im schaltbaren Notbetrieb auf, was besonders fatal ist, da dann eventuell Notfunkdienste (Feuerwehr, Rettungsdienst) in der Kommunikation gestört werden. Gerade im Bereich der Feuerwehr oder des Flugfunkes wird oft noch bewährte Technik verwendet, die aber Störemissionen durch Rettungszeichenleuchten nicht ausgleichen kann. Deshalb ist auch in der Norm EN 55015 eine zusätzliche Emissionsprüfung im Notbetrieb (wenn eine Umschaltung von Normal auf Notbetrieb vorgesehen ist) vorgeschrieben.

Ein verlässliches Prüfzertifikat einer unabhängigen dritten Stelle (z.B. VDE) ist
daher für den Einkäufer einer Rettungszeichenleuchte besonders wichtig. Die
CE - Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde, da sie ja vom Hersteller selbst aufgebracht wird.

Unsere Leuchte KL10 trägt als einzige Rettungszeichenleuchte das EMC - Prüfsiegel des VDE!

So prüft der VDE.


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