Eigentlich sollten alle Rettungszeichenleuchten, bei denen im Datenblatt „nach VDE“ oder „gemäß VDE“ steht, auch den Vorgaben des VDE nach DIN EN 60598-2-22, Klassifikation VDE 0711 Teil 2-22 etc. „Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung“ entsprechen. Das tun sie aber nicht. Nachzuprüfen auf der Website des VDE (
www.vde.com/zertifikate, Suchbegriff: Notleuchte). Jeder Hersteller prüft nach eigenem Ermessen; mehr oder weniger genau.
Ein, vom VDE geprüftes, Gerät hat immer eine Prüf-Nummer des Verbandes der Elektrotechnik (VDE) und erfüllt damit Prüfkriterien, die auch die Brandsicherheit umfassen. Der VDE ist ein Prüfhaus wie der TÜV, allerdings ausschließlich dem Verbraucherschutz verpflichtet. Leider gibt es in Deutschland noch keine Prüfpflicht für so wichtige und möglicherweise lebensrettende Apparaturen wie Rettungszeichenleuchten. Deshalb kommt hier vermehrt Minderwertiges auf den Markt. Mit allen rechtlichen Konsequenzen. Ohne unabhängiges Prüfsiegel muss sich der Planer auf subjektive Qualitätzusagen des Herstellers verlassen.
Der VDE prüft:Aufschriften, Aufbau, Kriech- und Luftstrecken, Schutzleiteranschluss, Anschlussklemmen, äußere und innere Leitungen, Schutz gegen elektrischen Schlag, Prüfung der Dauerhaftigkeit und Erwärmung, Beständigkeit gegen Staub und Wasser, Isolationswiderstand und Spannungsfestigkeit, Wärmebeständigkeit, Feuerbeständigkeit, Kriechstromfestigkeit, Funktionssicherheit, Umschalten, Betrieb bei erhöhter Temperatur, Batterieladeeinrichtungen für Notleuchte mit Einzelbatterie, Erkennbarkeit der Piktogramme, Prüfeinrichtungen für den Notbetrieb, Batterien, Messung der Leuchtdichte.
Nach diesen Prüfkriterien sind nur krealux-Rettungszeichenleuchten zugelassen.Warum VDE – geprüfte Produkte?Maßgeblich für die Herstellung und den Aufbau von Rettungszeichenleuchten sind die Vorgaben des VDE, die in den Normen niedergelegt sind. Auch den DIN und EN Vorgaben liegt das Normierungswerk des VDE zugrunde. Leuchten, die sich nicht auf die Grundlagen der VDE Regelwerke beziehen können, müssen daher von ihrer Wirksamkeit und Qualität in Frage gestellt werden.
„Selbstgeprüfte“ Leuchten können niemals die gewünschten hohen Qualitätsstandards erfüllen!
Vor dem Hintergrund der Haftung von Planer und Architekt, ist die Auswahl nicht unabhängig geprüfter Rettungszeichenleuchten äußerst riskant. In der Fachliteratur ist hier sehr deutlich dargelegt, dass Bau- und Zivilrecht in ihren Anforderungen an die Qualität von Gebäudeausstattungen völlig verschiedene Maßstäbe anlegen. (Siehe z.B. :
Planerhaftung im Baurecht. Prof. Dr. Gerd Motzke. Artikel aus der Zeitschrift: Brandschutz in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Gebäuden Nr.1, 2006)
Eine Auswahl zertifizierter Notleuchten findet sich auf der
Website des VDE:
Liste geprüfter Produkte/Notleuchte.