
Um den russischen bzw. osteuropäischen Markt bedienen zu können, müssen ausländische Lieferanten und Hersteller geforderte Produktions- und Sicherheitsstandards nachweisen. Seit Anfang der 90er Jahre besteht in Russland für die Mehrzahl von Waren eine Zertifizierungspflicht. Die rechtliche Grundlage dafür bilden das 1992 in Kraft getretene Verbraucherschutzgesetz, sowie das ein Jahr später erlassene Gesetz zur Zertifizierung von Gütern und Dienstleistungen.
Die Übereinstimmung der Produkte mit russischen Richtlinien und Normen wird in einem Konformitätszertifikat, dem sogenannten „GostR“ - Zertifikat, bestätigt.
Dieses Zertifikat wird durch Prüfinstitute bzw. Labors für Qualitätssicherung erstellt, die durch die russische Behörde für Standardisierung, Metrologie und Zertifizierung, ROSTECHREGULATION, akkreditiert sind.
Ohne „GostR“ ist ein in den Verkehr bringen vieler Waren unmöglich.
Diese äußerst anspruchsvollen Prüfungen des zuständigen Prüfinstituts in St.Petersburg hat unsere KL10 mit Bravour bestanden.